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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 24 | Berichtung: Änderung von Steuerbescheiden wegen rückwirkender Ereignisse

Stellen zivilgerichtliche Urteile, in denen eine abweichende Gewinnverteilung für die Vergangenheit festgestellt wurde, ein Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung dar, so dass die bestandskräftigen Feststellungsbescheide nach § 175 AO geändert werden können?

In aller Kürze noch ein Verfahren, in dem es um die Berichtigung von Steuerbescheiden nach § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO geht. Nach dieser Vorschrift können Steuerbescheide geändert werden, soweit ein Ereignis eintritt, das steuerliche Wirkung für die Vergangenheit hat. Der BFH muss unter dem Aktenzeichen folgende Fragen entscheiden:

Wie sieht es aus, wenn Zivilgerichte in einem Urteil eine abweichende Gewinnverteilung für die Vergangenheit feststellen? Liegt in diesen Fällen ein rückwirkendes Ereignis vor? Können also die bestandskräftigen Feststellungsbescheide nach § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO geändert werden?