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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 02 | Abgabenordnung: BMF-Schreiben regelt tatsächliche Verständigung

Das Bundesfinanzministerium hat erstmals bundeseinheitlich zur tatsächlichen Verständigung über einen der Steuerfestsetzung zugrunde liegenden Sachverhalt Stellung genommen. Die durch die ständige Rechtsprechung entwickelten Grundsätze wurden zusammengefasst.

Das Bundesfinanzministerium hat erstmals bundeseinheitlich zur so genannten tatsächlichen Verständigung Stellung genommen.

Die tatsächliche Verständigung zwischen der Finanzbehörde und einem Steuerpflichtigen über den für die Besteuerung maßgeblichen Sachverhalt ist zwar gesetzlich nicht geregelt. Sie ist aber gängige Praxis und von der Rechtsprechung seit langem anerkannt. In Abgrenzung zur verbindlichen Auskunft bezieht sich die tatsächliche Verständigung allein auf abgeschlossene Sachverhalte.

In dem BMF-Schreiben werden die durch die ständige Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zusammengefasst. Hervorzuheben ist eine Abweichung zur bisherigen BFH-Rechtsprechung:

War an dem Abschluss einer tatsächlichen Verständigung ein für die Entscheidung über die Steuerfestsetzung zuständiger Amtsträger nicht beteiligt, gilt nach dem BMF-Schreiben: Dieser Mangel kann durch ausdrückliche na...