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Track 09 | Bürokratieabbau: Billigkeitsregelung für die Auszahlung von Kleinbeträgen beim Körperschaftsteuerguthaben
Im Rahmen einer Billigkeitsregelung zahlen die Finanzämter Körperschaftsteuerguthaben von nicht mehr als 1.000 € im Vorgriff auf die durch das Steuerbürokratieabbaugesetz geplante gesetzliche Neuregelung in einer Summe aus.
Ein für Kapitalgesellschaften positives BMF-Schreiben soll nicht unerwähnt bleiben.
Im Vorgriff auf die durch das Steuerbürokratieabbaugesetz geplante gesetzliche Neuregelung hat das BMF eine Billigkeitsregelung getroffen. Die Finanzämter zahlen Körperschaftsteuerguthaben von nicht mehr als 1.000 € in einer Summe aus und nicht – wie gesetzlich eigentlich festgelegt – auf zehn Jahre verteilt.
Diese Maßnahme zum Abbau unnötiger Bürokratie ist uneingeschränkt zu begrüßen. Besonders erfreulich ist: Der bereits ausgezahlte Betrag wird nicht zurückgefordert, wenn später durch eine geänderte Festsetzung das Körperschaftsteuerguthaben auf über 1.000 € ansteigt. Wenn durch die geänderte Festsetzung ein Auszahlungsanspruch entsteht, der den bisher ausgezahlten Betrag um nicht mehr als 1.000 € übersteigt, ist der übersteigende Betrag sogar ebenfalls in einer Summe auszuzahlen. Ein höherer übersteigender Betrag ist auf die verb...