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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 07 | Allgemeinverfügungen: Zurückweisung von Einsprüchen bzgl. Einkünften aus Kapitalvermögen und Solidaritätszuschlag

Das Bundesfinanzministerium hat zwei sog. Masseneinspruchsverfahren per Allgemeinverfügung zurückgewiesen. Betroffen sind 1. Einsprüche, mit denen geltend gemacht wird, die Besteuerung von Kapitaleinkünften verstoße gegen das Grundgesetz, und 2. Einsprüche im Hinblick auf eine angebliche Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags.

Hinweisen möchte ich Sie auch auf zwei aktuelle Allgemeinverfügungen des Bundesfinanzministeriums. Da diese Möglichkeit, Einsprüche zurückzuweisen, erst jüngst eingeführt wurde, vorab eine kurze Einleitung:

Mit der Einführung der Allgemeinverfügung durch das Jahressteuergesetz 2007 versucht der Gesetzgeber, der stetig steigenden Zahl von Einsprüchen Herr zu werden. Konkret geht es um die so genannten Masseneinspruchsverfahren, also Einsprüche, die eine vom Europäischen Gerichtshof, dem Bundesverfassungsgericht oder dem Bundesfinanzhof entschiedene Rechtsfrage betreffen. Kann diesen Einsprüchen auf Grund der höchstrichterlichen Entscheidung nicht stattgegeben werden, können die Einsprüche durch Allgemeinverfügung zurückgewiesen werden. Und zwar, soweit es um die entsprechende Rechtsfrage geht. Anders ausgedrückt: And...