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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 26 | Betriebsvermögen: Beteiligung eines Rechtsanwalts und Steuerberaters an einem IT-Unternehmen

Gehört die Beteiligung eines Rechtsanwalts und Steuerberaters an einem IT-Unternehmen zu dessen Betriebsvermögen mit der Folge, dass die Schuldzinsen zur Finanzierung der Beteiligung als Betriebsausgaben abzugsfähig sind?

Das nächste Verfahren ist nicht nur für die Freiberufler unter Ihren Mandanten, sondern vielleicht auch für Sie als Steuerberater in eigener Sache interessant. Die unter dem Aktenzeichen anhängige Rechtsfrage lautet: Gehört die Beteiligung eines Rechtsanwalts und Steuerberaters an einem IT-Unternehmen zu dessen Betriebsvermögen? Dies hätte zur Folge: Die Schuldzinsen zur Finanzierung der Beteiligung sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Und vor allem: Kursverluste wirken sich steuermindernd aus.

Ein Rechtsanwalt und Steuerberater hatte sich Anfang des Jahres 2000 – also zu Zeiten rasanten Wachstums von neu gegründeten Technologieunternehmen – an einer nicht börsennotierten AG aus dem IT-Bereich beteiligt. Der Berater hatte die Beteiligung nicht zeitnah in ein betriebliches Bestandsverzeichnis aufgenommen. Angesichts der erhofften Kursgewinne eine nachvollziehbare Entscheidung. Eine Einstufung als gewillkürtes...