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Track 25 | Ansparabschreibung: Bildung einer Ansparrücklage für Existenzgründer durch eine GmbH & Co. KG
Kann eine GmbH & Co. KG die besonderen Vergünstigungen für Existenzgründer bei der Ansparrücklage erhalten? Verstößt die Definition eines Existenzgründers im Sinne der Ansparabschreibung gegen den Grundsatz der Rechtsformneutralität?
Um die Ansparrücklage nach § 7g EStG geht es beim nächsten Verfahren. Die ist zwar mittlerweile durch den neuen Investitionsabzugsbetrag ersetzt worden. Aber viele Streitfälle aus der Vergangenheit sind noch nicht geklärt. Bei dem Verfahren, das unter dem Aktenzeichen IV R 16/08 anhängig ist, geht es konkret um die Frage: Kann eine GmbH & Co. KG die besonderen Vergünstigungen für Existenzgründer bei der Ansparrücklage in Anspruch nehmen?
Die Finanzverwaltung verneint dies und beruft sich auf den alten § 7g EStG. Danach ist eine Personengesellschaft nur dann Existenzgründer im Sinne der Ansparrücklage, wenn alle Mitunternehmer natürliche Personen sind. Eine GmbH & Co. KG erfüllt daher den Existenzgründerstatus nicht, weil eine GmbH – also eine Kapitalgesellschaft – Mitunternehmer ist. Der BFH wird jetzt klären müssen: Verstößt diese Definition eines Existenzgründers gegen den Grundsatz der Rechtsformneutralität?
Das Thüringe...