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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 03 | Haushaltsnahe Dienstleistungen: Anspruch auf Steuerermäßigung für Heimbewohner

Auch Heimbewohner haben Anspruch auf die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen. Voraussetzung ist eine eigene Wirtschaftsführung. Ein Pflegezimmer ohne eigene Kochgelegenheit soll demnach nicht ausreichen. Ein Appartement mit Bad, Küche, Wohn- und Schlafbereich wird anerkannt.

Unter welchen Voraussetzungen können Bewohner eines Altenheims oder Pflegeheims die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG beanspruchen? Ausführlich befasst sich die OFD Koblenz in einer Verfügung mit dieser Frage. Insbesondere müssen Heimbewohner einen eigenen Haushalt haben. Der Heimbetreiber muss zudem die Kostenbestandteile bescheinigen, die unter die Steuervergünstigung fallen.

Ein Haushalt in einem Heim ist nach der Verwaltungsanweisung gegeben, wenn die Räumlichkeiten des Heimbewohners von ihrer Ausstattung her für eine Haushaltsführung geeignet sind und individuell genutzt werden können. Eine eigene Wirtschaftsführung des Heimbewohners muss nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden. Ein Pflegezimmer ohne eigene Kochgelegenheit soll demnach nicht ausreichen. Ein Appartement mit Bad, Küche, Wohn- und Schlafbereich wird anerkan...