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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 18 | Unterhalt: Berücksichtigung von Renten als eigene Einkünfte trotz Einbehalt durch Sozialamt?

Sind bei der Berechnung der Einkünfte und Bezüge einer unterhaltsberechtigten Person Renten auch dann zu berücksichtigen, wenn vom Sozialamt die Kosten für die Unterbringung in einem Altersheim sogleich einbehalten werden?

Das nächste anhängige Verfahren betrifft einen Fall, der in der Praxis nicht selten vorkommen dürfte.

Die 94-jährige Mutter eines Steuerbürgers wohnte in einem Pflegeheim. Da die Mutter die Kosten nicht selbst tragen konnte, wurde der Sohn vom Sozialamt verpflichtet, sich an den Kosten zu beteiligen. Monatlich zahlte der Sohn ca. 200 €, jährlich also etwa 2.400 €. Der Sohn machte seine Zahlungen als außergewöhnliche Belastungen geltend. Und zwar als Unterhaltsleistungen nach § 33a EStG.

Das sah das Finanzamt grundsätzlich genauso. Es berücksichtigte jedoch bei der Berechnung der tatsächlich abziehbaren Unterhaltsleistungen die eigenen Einkünfte der Mutter. Im Ergebnis konnte der Sohn damit nichts steuermindernd absetzen.

Jetzt werden Sie sicherlich denken: Wieso eigene Einkünfte? Hat denn die Mutter überhaupt eigene Einkünfte? Ich dachte, dass ganze Geld geht für das Heim drauf. – Genau hier liegt der Knackpunkt. Die eigenen Mit...