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Track 16 | Kindergeld-Grenzbetrag: Semestergebühren als Ausbildungskosten abziehbar?
Sind die neben den Studiengebühren zu zahlenden üblichen Semestergebühren als besondere Ausbildungskosten bei der Ermittlung des Kindergeld-Grenzbetrags abzuziehen?
Das nächste anhängige Verfahren betrifft die Ermittlung des Kindergeld-Grenzbetrags. Es geht um die Frage, ob die von Studenten neben den Studiengebühren zu zahlenden üblichen Semestergebühren als besondere Ausbildungskosten anzusehen sind und von den eigenen Einkünften und Bezügen eines volljährigen Kindes abzuziehen sind.
Wie Sie wissen, haben Eltern maximal bis zum 25. Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld und alle sonstigen Steuervergünstigungen für volljährige Kinder, die zur Schule gehen, studieren oder eine Berufsausbildung absolvieren. Zusätzliche Voraussetzung ist: Die eigenen Einkünfte und Bezüge der Kinder dürfen einen bestimmten Betrag nicht übersteigen. Bei der Steuererklärung für 2007 und 2008 beträgt dieser Kindergeld-Grenzbetrag 7.680 €. Nur ein Euro mehr und der Anspruch auf Kindergeld entfällt rückwirkend für das gesamte Jahr in voller Höhe. Dies wird als Fallbeilwirkung bezeichnet.
Die eigenen Einkünfte und Bezüge volljähriger Kinder sind zur Ermittlung des...