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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 08 | Solidaritätszuschlag: Kritik am Vorgehen der Verwaltung wird immer lauter

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags bestätigt. Das Bundesfinanzministerium hat daher die Anweisung aufgehoben, Festsetzungen des Solidaritätszuschlags vorläufig vorzunehmen. Wir informieren Sie zudem über die immer lauter werdende Kritik am Umgang der Finanzverwaltung mit Vorläufigkeitsvermerken.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags bestätigt. Das Bundesfinanzministerium hat daher die Anweisung aufgehoben, Festsetzungen des Solidaritätszuschlags vorläufig vorzunehmen. Die Verfassungsrichter haben nach fast zwei Jahren die Beschwerde gegen einen BFH-Beschluss vom Juni 2006 ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. Das ist verwunderlich, wenn man sich den Hintergrund noch einmal vor Augen führt:

Seit einigen Jahren wird kontrovers diskutiert, ob der Solidaritätszuschlag noch immer verfassungsgemäß ist oder ob er mittlerweile eine verfassungswidrige Sondersteuer darstellt. Kritiker argumentieren, dass der Staat zwar Sonderabgaben einführen darf, um kurzfristige punktuelle Notstände zu bewältigen. Der Solidaritätszuschlag gilt jedoch in der jetzi...