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FG Münster 26.02.2009 13 V 215/09 E, NWB 21/2009 S. 1562

Einkommensteuer | Ab 2007 auch bei Freiberuflern nur noch „kleine und mittlere” Betriebe nach § 7g EStG begünstigt

Auch Steuerpflichtige, die ihren Gewinn mittels Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, können eine Ansparabschreibung nach dem nach der Altregelung des § 7g EStG grds. nicht mehr für das Jahr 2007 in Anspruch nehmen. – Betriebe, die ihren Gewinn durch eine Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, sind nach der Neuregelung des § 7g EStG nur noch begünstigt, wenn ihr Gewinn 100.000 € nicht überschreitet. Umstritten war bisher, ab wann die insoweit ungünstigere Neuregelung für Betriebe, die ihren Gewinn gem. § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, gilt: schon ab 2007 oder erst ab 2008. Das FG Münster schloss aus der Übergangsregelung des § 52 Abs. 23 EStG, dass die Altregelung des § 7g EStG nur noch anwendbar sei, wenn der Gewinnermittlungszeitraum vor dem ende. Entspreche der Gewinnermittlungszeitraum allerdings dem Kalende...