OFD Koblenz - Kurzinfo FördG / EStG / InvZulG St 3_2009K038 S 1988 A - St 31 2/St 31 4

Aufteilung der einheitlichen Anschaffungskosten in Modernisierungsfällen

(EFG 2008, S. 1140) und

Die ESt-Referatsleiter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben die Frage erörtert, ob anhängigen Einspruchsverfahren zur Aufteilung des einheitlichen Kaufpreises für ein vom Veräußerer zu modernisierendes und sanierendes Objekt i. S. d. § 3 Satz 2 Nr. 3 FördG auf den Grund und Boden, die Altbausubstanz sowie die Modernisierungsaufwendungen unter Berücksichtigung der vom Thüringer Finanzgericht aufgestellten Grundsätze immer abzuhelfen ist.

Das FG Thüringen hat in den drei o. g. Klageverfahren die Auffassung vertreten, dass nur dann nennenswerte Zweifel an der Kaufpreisaufteilung im Kaufvertrag bestehen, wenn der Grund und Boden und/oder die Altbausubstanz deutlich unter dem Einstandswert veräußert wurden.

Nach dem Erörterungsergebnis ist grundsätzlich nur noch in solchen Fällen eine vom Kaufvertrag abweichende Kaufpreisaufteilung vorzunehmen, in denen der Grund und Boden nicht unwesentlich unter dem Bodenrichtwert und/oder die Altbausubstanz unter dem Einstandswert vom Bauträger/Initiator veräußert wurden. Ansonsten ist der Aufteilung zu folgen.

Diese Regelung gilt aufgrund der gleichlautenden gesetzlichen Regelung auch für Fälle der Kaufpreisaufteilung nach §§ 7h, 7i, 10f EStG sowie nach den §§ 3 und 3a InvZulG 1999.

OFD Koblenz v. - Kurzinfo FördG / EStG / InvZulG St 3_2009K038 S 1988 A - St 31 2/St 31 4

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WAAAD-21123