vGA für die gesamte Geschäftsführervergütung bei fehlender Probezeit, fehlendem ordentlichem Kündigungsrecht seitens der GmbH
und unentgeltlicher Überlassung des Geschäftswertes eines Einzelunternehmens
Leitsatz
1. Eine vGA kann auch dann vorliegen, wenn eine Vereinbarung zwar für die Gesellschaft günstig ist, ein gesellschaftsfremder
Vertragspartner sich aber im eigenen Interesse nicht auf sie eingelassen hätte; denn es ist nicht nur auf die Sicht der Gesellschaft,
sondern auch auf die Position des Leistungsempfängers abzustellen.
2. Überlässt also der (Mit-)Geschäftsführer einer GmbH den Geschäftswert seines vom ihm zuvor geführten Einzelunternehmens
unentgeltlich, verzichtet die GmbH in den Geschäftsführeranstellungsverträgen auf eine Probezeit sowie auf ein ordentliches
Kündigungsrecht für die gesamte voraussichtliche Vertragslaufzeit und binden sich die Geschäftsführer lediglich für die Dauer
von fünfeinhalb Jahren, sind die Geschäftsführerverträge insgesamt nicht fremdüblich und führen zu einer außerhalb der Bilanz
hinzuzurechnenden verdeckten Gewinnausschüttung.
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 18/2009 S. 884 DStZ 2009 S. 498 Nr. 14 EFG 2009 S. 1149 Nr. 14 DAAAD-20662
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