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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 3 K 141/07

Gesetze: DBA CHE Art. 15a EStG§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG§ 19a Abs. 1 EStG§ 32b Abs. 1 LStDV§ 2 Abs. 1 S. 1 LStDV§ 2 Abs. 2 Nr. 3 S. 1 VVG § 87

Besteuerung von Leistungen an eine Grenzgängerin aus einer Schweizer Krankentagegeldversicherung

Leitsatz

1. Prämienzahlungen des Schweizer Arbeitgebers an eine Krankentagegeldversicherung, durch die der Arbeitnehmer einen eigenen Anspruch auf Leistung im Versorgungsfall erwirbt, unterliegen als Arbeitslohn eines Grenzgängers dem deutschen Besteuerungsrecht.

2. Bei einer Kollektivversicherung sind die Ausgaben des Arbeitgebers nach Maßgabe der Veranlassung auf die einzelnen Arbeitnehmer aufzuteilen.

3. Leistungen aus einer privaten Krankentagegeldversicherung im Rahmen der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sind kein Arbeitslohn und unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt.

Fundstelle(n):
OAAAD-20654

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