Maschinenleistungen, die der Inhaber eines LuF-Betriebes i. S. von § 24 Abs. 2 UStG und landwirtschaftlicher Erzeuger i. S.
der 6. EG-Richtlinie für andere Land- und Forstwirte erbringt, sind unabhängig von einer ertragsteuerlichen Qualifizierung
als „landwirtschaftliche Dienstleistungen” i. S. des Anhangs B der 6. EG-Richtlinie ohne betragsmäßige Beschränkung Umsätze,
die dem Anwendungsbereich des § 24 UStG unterfallen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2009 S. 1071 Nr. 13 AAAAD-20650
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