Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Online-Beitrag vom

Rechtsentwicklung zur Ordnungsmäßigkeit der Buchführung in 2007 und 2008

Dr. Kurt Joachim von Bornhaupt

Bedeutsam sind die im Berichtszeitraum erfolgten Änderungen der AO. So wurde durch Änderungen des § 141 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und 5 AO die Gewinngrenze für die Buchführungspflicht bei Gewerbetrieben und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft für die nach dem beginnenden Wirtschaftsjahre bzw. Kalenderjahre von 30.000 € auf 50.000 € heraufgesetzt. Bei Verletzung von Mitwirkungs- und Auskunftspflichten durch eine ausländische, dem Steuerpflichtige nahestehende Person kann die Finanzbehörde nach dem neu geschaffenen § 162 Abs. 2 Satz 2 AO Schätzungen zum Nachteil des Steuerpflichtigen durchführen. Der ab dem gültige § 146 Abs. 2a AO gestattet dem Steuerpflichtigen unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen elektronische Bücher und sonstige elektronische Aufzeichnungen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zu führen und aufzubewahren. Nach § 162 Abs. 4 Satz 3 AO kann bei Vorgängen mit Auslandsbezug bei verspäteter Vorlage verwertbarer Aufzeichnungen i. S. des § 90 Abs. 3 AO ein Zuschlag bis zu 1 Mio. €, mindestens jedoch 100 € für jeden Tag der Fristüberschreitung festgesetzt werden. Bedeutsam sind ferner Entscheidungen des BFH zu Fragen der Bilanzberichtigung, wenn die Bilanz nicht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspri...

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden