Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Köln 25.9.2008 10 K 4830/05, IWB 9/2009 S. 1393

Allgemeines | Kindergeld bei Wohnsitz in Deutschland und Beschäftigung in den Niederlanden

▶ Urteil: Der Anspruch auf deutsches Kindergeld wird nicht durch Gemeinschaftsrecht ausgeschlossen, wenn die Kindergeldberechtigte in Deutschland wohnt und in den Niederlanden arbeitet, dort aber aufgrund des Alters der Kinder keinen Anspruch auf Kindergeld hat (EFG 2009 S. 269).

▶ Hinweis: Die Klin. und ihre Kinder wohnten in einem gemeinsamen Haushalt in Deutschland. Die Kinder studierten. Die eigenen Einkünfte und Bezüge der Kinder lagen unterhalb der Schädlichkeitsgrenze. Am nahm die Klin. eine nichtselbständige Beschäftigung in den Niederlanden auf. Das FA hob daraufhin die Festsetzung des Kindergeldes für die Kinder ab Oktober 2005 auf. Das FG hat entschieden, dass der grundsätzlich gegebene Kindergeldanspruch nicht durch § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ausgeschlossen wird. Nach dieser Vorschrift wird Kindergeld nicht für ...