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Fall Annett Beyer und Frank Zander – Aufgabe aus der Einkommensteuer
Steuerliche Berücksichtigung von Kindern, Veranlagung von Ehegatten, Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
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1. Teil
I. Sachverhalt
1. Allgemeines
Annett (geboren am ) und Karsten Beyer (geboren am ) sind seit dem standesamtlich verheiratet. Bereits seit August 2006 bewohnen sie eine gemeinsam angemietete Wohnung in Freital.
Zuvor war Annett Beyer mit Frank Zander (geboren am ) glücklich verheiratet. Bis zu dessen tragischen Tod am wohnte sie in einer Eigentumswohnung in Freital, Dresdner Straße 1. Die Eigentumswohnung hatte Annett am für 135 000 € erworben. Da sie sich von allen Gegenständen, die mit ihrem ersten Ehemann in Verbindung standen, trennen wollte, veräußert sie die Eigentumswohnung bereits am für 145 000 €.
Für den Veranlagungszeitraum 2006 wählt das Ehepaar Beyer gemeinsam die besondere Veranlagung nach § 26c EStG.
Für sich und ihren verstorbenen Ehemann gab Annett Beyer beim zuständigen Finanzamt in Freital jeweils eine Steuererklärung für das Jahr 2006 auf getrennten Formularen ab, die sie beide eigenhändig unterschrieben hat. Bei den Steuererklärungen befand sich ein Begleitschreiben:
Sehr geehrte
Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten,
als
Alleinerbin meines verstorb...