Erbschaftsteuerlich kein bereicherungsmindernder Abzug latenter
Einkommensteuerbelastung als Nachlassverbindlichkeit
Leitsatz
Gehören zum Nachlass
Wertpapiere, auf die bis zum Todeszeitpunkt des Erblassers noch nicht
fällige Zinsansprüche aus Stückzinsen entfallen, so
fließen den Erben insoweit später nach § 20 i.V.m.
§ 11 EStG
steuerpflichtige Kapitaleinkünfte zu. Dass die auf diese zum Zeitpunkt des
Erbfalls noch nicht fälligen Zinsansprüche entfallende latente
Einkommensteuerbelastung nicht als bzw. wie eine Nachlassverbindlichkeit i.S.d.
§ 10 Abs. 5
ErbStG anerkannt werden kann, verstößt auch
nach Wegfall des
§ 35 EStG a.F.
(aufgehoben ab dem Veranlagungszeitraum 1999) weder gegen grundlegende
Besteuerungsprinzipien der Erbschaftsbesteuerung noch gegen Verfassungsrecht.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2010 S. 9 Nr. 11 DStRE 2010 S. 479 Nr. 8 EFG 2009 S. 946 Nr. 12 UVR 2009 S. 169 Nr. 6 QAAAD-20315
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