Vergleich über Verzicht auf insolvenzrechtliche Anfechtung einer Lieferung als sonstige Leistung i.S. des § 3 Abs. 9 UStG
Zulässigkeit einer Klage zur Feststellung der Umsatzsteuerpflicht eines Entgelts aus einem Vergleich
Leitsatz
1. Erwirbt das ein Hotel verpachtende Unternehmen vom Hotelpächter kurze Zeit vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über
dessen Vermögen Hotelinventar, ohne den Kaufpreis zu entrichten und einigt sich das Unternehmen mit dem Insolvenzverwalter
im Rahmen eines die – Möglichkeit des Grundstücksverkaufs einschließlich des Inventars ermöglichenden – Vergleichs auf ein
Entgelt, damit der Insolvenzverwalter auf die Ausübung eines Anfechtungsrechts verzichtet und um Auseinandersetzungen mit
dem Insolvenzverwalter über die Übertragung des Inventars zu vermeiden, begründet die Vereinbarung eine umsatzsteuerbare sonstige
Leistung und keinen zur Reduzierung der Bemessungsgrundlage für die Inventarlieferung führenden Vergleich über den ursprünglichen
Kaufvertrag.
2. Durch eine Feststellungsklage gem. § 41 Abs. 1, 1. Alt. FGO kann erreicht werden, dass eine Zahlung im Finanzrechtsweg
als Entgelt für eine steuerpflichtige Leistung beurteilt wird, um im Falle des Obsiegens die Vorsteuer aus einer zu erstellenden
Rechnung geltend machen zu können.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2009 S. 1410 Nr. 17 TAAAD-20301
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