Steuerliche Probleme bei Kraftfahrzeugen
2. Aufl. 2009
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C. Nutzung von Dienstfahrzeugen durch Arbeitnehmer
I. Lohnsteuerliche Konsequenzen bei der Überlassung von Kfz an Arbeitnehmer
166 Überlässt der Unternehmer, in diesem Fall also der Arbeitgeber, einen von ihm erworbenen Kraftwagen an einen Arbeitnehmer, so handelt es sich bei diesem Kraftwagen um notwendiges Betriebsvermögen nach R 4.2 Abs. 1 EStR. Die mit diesem Kraftfahrzeug im Zusammenhang stehenden Aufwendungen sind Betriebsausgaben gemäß § 4 Abs. 4 EStG. Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das ihm überlassene Kraftfahrzeug auch für Privatfahrten nutzen kann. Neben den bereits zuvor erwähnten Betriebsausgaben (Steuern, Versicherungen, Betriebskosten usw.) sind die sich aus der Überlassung ergebenden lohnsteuerlichen Konsequenzen als Betriebsausgaben zu berücksichtigen.
167 Überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein Kraftfahrzeug, ergeben sich daraus die folgenden Nutzungsmöglichkeiten:
Private Nutzung
Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Nutzung für betriebliche Fahrten
Nutzung für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
168 Je nachdem, wie der Arbeitnehmer das Fahrzeug nutzt bzw. nutzen kann, erfolgt die Ermittlung des Sachbezugs nach § 8 Abs. 2 Sätze 2 bis 5 EStG.