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Rettungsmaßnahmen auf der Schuldenseite zur Überwindung der Krise
Debt Restructuring
Die Restrukturierung von Unternehmen scheitert häufig an den Steuerfolgen der Restrukturierungsmaßnahmen. Etliche sind vermeidbar durch Gestaltung. Zumindest können Überbelastungen oft stark abgemildert werden. Vielfach gibt es bereits erste Erfahrungen zur Umsetzbarkeit mit Banken, Gläubigern und Mitgesellschaftern. Es empfiehlt sich meist im Voraus das Einholen einer verbindlichen Auskunft oder zumindest eine formlose Abstimmung mit der Finanzbehörde. Erfahrungsgemäß ist dies möglich. Einige Probleme sind jedoch nach geltendem Recht nicht lösbar oder jedenfalls nicht befriedigend lösbar. Hier sind Änderungen von Gesetzen oder eine Abmilderung durch Verwaltungserlasse notwendig.
I. Restrukturierungsbedarf aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation
[i]Weiterbestehen mit neuem Eigenkapital/EntschuldungAngesichts der aktuellen Marktsituation hängt das Weiterbestehen vieler Unternehmen von zusätzlichen (Eigen-)Kapitalzuführungen und/oder davon ab, dass die laufenden Finanzierungslasten gesenkt werden. Der gesunkene Cashflow ist häufig nicht mehr ausreichend, um die Zins- und Tilgungsverpflichtungen aus Finanzverbindlichkeiten vollständig zu erfüllen. Vielen Unternehmen droht die Insolvenz, sei es ...