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Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen nach BilMoG
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1404Das am beschlossene BilMoG führt auch bei der Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen zu erheblichen Änderungen. Die Zielsetzung des Gesetzes, eine Angleichung der HGB-Bilanz an internationale Rechnungslegungsstandards zu erreichen, ist auch für diesen Bereich zu begrüßen.
Kritik an bisheriger Bilanzierung
[i]Pensionsverpflichtungen bisher unterbewertetDie Kritik richtete sich hauptsächlich gegen die gängige Praxis der Übernahme des steuerlichen Teilwerts gem. § 6a EStG in die Handelsbilanz. Da bei der steuerlichen Teilwertermittlung zwingend ein nach heutigen Marktgegebenheiten zu hoher Rechnungszins von 6 % zugrunde zu legen ist, sind die Pensionsrückstellungen in der Regel unterbewertet. Hinzu kommt, dass nach § 6a EStG bestimmte Parameter, z. B. künftige Rentenerhöhungen oder bei gehaltsbezogenen Zusagen erwartete Entgelterhöhungen, nicht berücksichtigt werden dürfen.
Die Neuregelungen durch das BilMoG im Überblick
[i]Neuregelungen im ÜberblickAbzinsung von Pensionsrückstellungen mit einem durchschnittlichen von der Deutschen Bundesbank zu ermittelnden Marktzinssatz;
Berücksichtigung künftiger Preis- und Kostensteigerungen. In diesem Zusammenhang sind insbesondere künftige Rentenanpassungen, erwartete Entgelterhöhungen ...