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Arbeitsrecht | Anpassung von Versorgungsordnungen wegen außerplanmäßiger Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze
Zahlreiche Versorgungsordnungen sehen für den Teil des versorgungsfähigen Einkommens oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze höhere Prozentsätze vor als für den Teil bis zu diesem Betrag („gespaltene Rentenformel“). Die Einkommensteile, die die Bemessungsgrenze überschreiten, sind einerseits nicht mit Beiträgen an die gesetzliche Rentenversicherung belastet; andererseits fehlt dem Arbeitnehmer insoweit eine entsprechende Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Derartige Versorgungsordnungen sind durch die außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze um 500 € im Jahr 2003 i. d. R. lückenhaft geworden. Sie sind entsprechend dem ursprünglichen Regelungsplan durch Auslegung dahin zu ergänzen, dass sich die Betriebsrente ohne Berücksichtigung der außerordentlichen Anhebung der ...