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Einkommensteuer | Änderung des Einkommensteuerbescheids des Anteilseigners wegen Änderung der verdeckten Gewinnausschüttung
Wandelt sich das von einer Kapitalgesellschaft betriebene und wegen Insolvenzeröffnung zunächst unterbrochene Klageverfahren betreffend Körperschaftsteuer durch Aufnahme des Rechtsstreits durch das FA in ein Insolvenz-Feststellungs- S. 361verfahren und einigen sich die Beteiligten jenes Verfahrens über eine Verminderung der ursprünglich angesetzten verdeckten Gewinnausschüttung mit der Folge, dass das FA seine Anmeldungen zur Insolvenztabelle entsprechend vermindert und der Rechtsstreit in der Körperschaftsteuersache in der Hauptsache für erledigt erklärt wird, so ist bei summarischer Betrachtung in sinngemäßer Anwendung des § 32a Abs. 1 KStG die Vollziehung des Einkommensteuerbescheids des Gesellschafters dementsprechend auszusetzen (Bezug: § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG).
Praxishinweise: Die Entscheidung ist im V...