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StuB 9/2009 S. 358

Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 EStG 2006 und atypisch stille Beteiligung an einem spanischen Betrieb

Die Inanspruchnahme einer Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 EStG 2006 setzt gem. rkr. NWB GAAAC-96157 (EFG 2009 S. 98) einen inländischen Betrieb oder eine inländische Betriebsstätte voraus und bedingt vor vollendeter Betriebseröffnung die verbindliche Bestellung der anzuschaffenden wesentlichen Betriebsgrundlagen (Bezug: § 7g Abs. 3 EStG 2006; § 69 Abs. 3 FGO).

Praxishinweise: (1) Im Streitfall hatten sich die Eheleute jeweils getrennt als atypisch stille Gesellschafter am Unternehmen des X, das sich in Spanien befand, beteiligt. Das FG lehnte u. a. aufgrund des Fehlens eines inländischen Betriebs oder einer inländischen Betriebsstätte eine Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG a. F. ab.

(2) Nach ganz überwiegender Auffassung setzte die Bildung einer Ansparrücklage einen inländischen Betrieb ...