KHBV Anlage 2

Anlage 2 [1]

Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung1)

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 1.
Erlöse aus Krankenhausleistungen (KGr. 40)
………
 
 2.
Erlöse aus Wahlleistungen (KGr. 41)
………
 
 3.
Erlöse aus ambulanten Leistungen des Krankenhauses (KGr. 42)
………
 
 4.
Nutzungsentgelte der Ärzte (KGr. 43)
………
 
4a.
Umsatzerlöse nach § 277 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs (KGr. 44, 45, 57, 58; KUGr. 591), soweit nicht in den Nummern 1 bis 4 enthalten
………
davon
aus Ausgleichsbeträgen für frühere Geschäftsjahre (KGr. 58)
………
 5.
Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen/unfertigen Leistungen (KUGr. 550 u. 551)
………
 
 6.
andere aktivierte Eigenleistungen (KUGr. 552)
………
 
 7.
Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand, soweit nicht unter Nr. 11 (KUGr. 472)
………
 
 8.
Sonstige betriebliche Erträge (KUGr. 473, 520; KGr. 54; KUGr. 592)
………
 9.
Personalaufwand
 
 
 
a)
Löhne und Gehälter (KGr. 60, 64)
………
 
 
b)
soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung (KGr. 61–63),
………
 
 
 
davon
für Altersversorgung (KGr. 62) ………
 
 
10.
Materialaufwand
 
 
 
a)
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
………
 
 
 
(KUGr. 650; KGr. 66 ohne Kto. 6601, 6609, 6616 und 6618; KGr. 67; KUGr. 680; KGr. 71)
 
 
 
b)
Aufwendungen für bezogene Leistungen
………
………
 
 
(KUGr. 651 Kto. 6601, 6609, 6616 und 6618; KUGr. 681)
 
 
Zwischenergebnis
 
………
11.
Erträge aus Zuwendungen zur Finanzierung von Investitionen (KGr. 46; KUGr. 470, 471),
………
 
 
davon
Fördermittel nach dem KHG (KGr. 46) ………
 
 
12.
Erträge aus der Einstellung von Ausgleichsposten aus Darlehensförderung und für Eigenmittelförderung (KGr. 48)
………
 
13.
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten/Verbindlichkeiten nach dem KHG und auf Grund sonstiger Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens (KUGr. 490–491)
………
 
14.
Erträge aus der Auflösung des Ausgleichspostens für Darlehensförderung (KUGr. 492)
………
 
15.
Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten/Verbindlichkeiten nach dem KHG und auf Grund sonstiger Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens (KUGr. 752, 754, 755)
………
 
16.
Aufwendungen aus der Zuführung zu Ausgleichsposten aus Darlehensförderung (KUGr. 753)
………
 
17.
Aufwendungen für die nach dem KHG geförderte Nutzung von Anlagegegenständen (KGr. 77)
………
 
18.
Aufwendungen für nach dem KHG geförderte, nicht aktivierungsfähige Maßnahmen (KUGr. 721)
………
 
19.
Aufwendungen aus der Auflösung der Ausgleichsposten aus Darlehensförderung und für Eigenmittelförderung (KUGr. 750, 751)
………
………
20.
Abschreibungen
 
 
 
a)
auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen (KUGr. 760, 761)
………
 
 
b)
auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die im Krankenhaus üblichen Abschreibungen überschreiten (KUGr. 765)
………
 
21.
sonstige betriebliche Aufwendungen
………
………
 
(KGr. 69, 70; KUGr. 720, 731, 732, 763, 764, 781, 782, 790, 791, 793, 794),
 
 
 
davon
aus Ausgleichsbeträgen für frühere Geschäftsjahre (KUGr. 790) ………
 
 
Zwischenergebnis
 
………
22.
Erträge aus Beteiligungen (KUGr. 500, 521), ………
………
 
 
davon
aus verbundenen Unternehmen (Kto. 5000)2)
 
 
23.
Erträge aus anderen Wertpapieren und aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens (KUGr. 501, 521),
………
 
 
davon
aus verbundenen Unternehmen (Kto. 5010, 5210)2) ………
 
 
24.
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge (KGr. 51),
………
 
 
davon
aus verbundenen Unternehmen (KUGr. 510)2) ………
 
 
25.
Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens (KUGr. 762)
………
 
26.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen (KGr. 74),
………
………
 
davon
für Betriebsmittelkredite (KUGr. 740), ………
 
 
 
davon
an verbundene Unternehmen (KUGr. 741)2) ………
 
 
27.
Steuern (KUGr. 730)
………
………
 
davon
vom Einkommen und vom Ertrag ………
28.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag...
………
………

Fußnoten zu Anlage 2:


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1) 
Die Klammerhinweise auf den Kontenrahmen entfallen in der Gewinn- und Verlustrechnung.
2) 
Ausweis dieser Posten nur bei Kapitalgesellschaften.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAD-19835

1Anm. d. Red.: Anlage 2 i. d. F. des Gesetzes v. 21. 12. 2016 (BGBl I S. 3076) mit Wirkung v. 1. 1. 2017.