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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - VI 120/2006

Gesetze: EStG § 33a Abs. 1 S. 5, EStG § 33 Abs. 2

Zahlungen an Eltern in der Türkei keine außergewöhnlichen Belastungen

Leitsatz

Ist die unterhaltene Person in Deutschland nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, können die Aufwendungen nur abgezogen werden, soweit sie nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates des Unterhaltsberechtigten notwendig und angemessen sind, § 33a Abs. 1 S. 5 EStG. Für Angehörige in der Türkei war im Jahr 2003 ein Drittel der in § 33a EStG genannten Beträge anzusetzen ( BStBl I 2000, 1502).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
XAAAD-19670

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