Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferung bei
unrichtiger Rechnungsausstellung
Leitsatz
1. Steht aufgrund der objektiven
Beweislage fest, dass die Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 UStG vorliegen
und der gelieferte Gegenstand vom Lieferstaat in einen anderen Mitgliedstaat
physisch verbracht worden ist, ist die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 b
UStG trotz der Nichterfüllung der formellen Nachweispflichten des §
6a Abs. 3 UStG zu gewähren.
2. Es ist zweifelhaft, ob die
Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung wegen
missbräuchlicher Berufung auf das Gemeinschaftsrecht versagt werden kann,
weil der Lieferant zur Steigerung seines Umsatzes vorsätzlich falsche
Belege ausstellt, die allein der Hinterziehung von Umsatzsteuer durch die
Abnehmer im Empfängerstaat dienen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): PAAAD-19651
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