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FG Baden-Württemberg Beschluss v. - 1 V 4305/08

Gesetze: UStG § 1 Abs. 1UStG § 3c Abs. 1UStG § 4 Nr. 1bUStG § 6a Abs. 1 Nr. 1UStG § 6a Abs. 3UStG § 25aUStDV § 17aUStDV § 17c EU-Richtlinie 77/388/EWG

Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferung bei unrichtiger Rechnungsausstellung

Leitsatz

1. Steht aufgrund der objektiven Beweislage fest, dass die Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 UStG vorliegen und der gelieferte Gegenstand vom Lieferstaat in einen anderen Mitgliedstaat physisch verbracht worden ist, ist die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 b UStG trotz der Nichterfüllung der formellen Nachweispflichten des § 6a Abs. 3 UStG zu gewähren.

2. Es ist zweifelhaft, ob die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung wegen missbräuchlicher Berufung auf das Gemeinschaftsrecht versagt werden kann, weil der Lieferant zur Steigerung seines Umsatzes vorsätzlich falsche Belege ausstellt, die allein der Hinterziehung von Umsatzsteuer durch die Abnehmer im Empfängerstaat dienen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
PAAAD-19651

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