Arbeitshilfe - Stand: 20.08.2009

Kürzung der Umsatzsteuerbemessungsgrundlage um den sog. Herstellerrabatt - Mustereinspruch

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1. Ist der von Pharmaunternehmen zu gewährende gesetzliche Herstellerrabatt (§ 130a Abs. 1 SGB V) aus dem Nettoverkaufspreis zu errechnen?

2. In welchem Umfang darf die Umsatzsteuer-Bemessungsgrundlage um den Herstellerrabatt im Wege der Berichtigung nach § 17 Abs. 1 UStG 1999 gekürzt werden?

3. Müssen die Apotheken als Abnehmer der Lieferungen entsprechend dem aus dem Nettobetrag errechneten Rabatt den in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug berichtigen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
WAAAD-19520