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KSR Nr. 5 vom Seite 3

Haushaltsnahe Dienstleistungen bei Heimbewohnern

Voraussetzungen einer Steuerermäßigung nach § 35a EStG

Martin Hilbertz

In unserer alternden Gesellschaft verbringen immer mehr Menschen ihre letzten Lebensjahre in einem Heim. Aufgrund ihrer Einkünfte hat der Kreis dieser Personen vielfach noch eine Steuererklärung abzugeben. Der BFH hat sich nunmehr zur Inanspruchnahme einer Steuerermäßigung nach § 35a EStG für Heimbewohner geäußert.

Haushalt und dessen räumliche Abgrenzung

Voraussetzung für die Steuerermäßigung nach § 35a EStG ist u. a., dass das haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnis bzw. die begünstigte Leistung in einem Haushalt des Steuerpflichtigen ausgeübt bzw. erbracht wird. Bereits vor der Besprechungsentscheidung war seitens der Verwaltung durch das (Tz. 12) geklärt, dass eine Inanspruchnahme der Steuerermäßigung nach § 35a EStG auch dann möglich ist, wenn sich der eigenständige und abgeschlossene Haushalt in einem Heim befindet. S. 4

Unter Heimen versteht man Altenheime, Altenwohnheime, Pflegeheime und andere gleichartige Einrichtungen. Ein Haushalt in einem Heim ist gegeben, wenn die Räumlichkeiten des Steuerpflichtigen von ihrer Ausstattung her für eine Haushaltsführung geeignet sind (Bad, Küche, Wohn- und Schlafbereich), individuell genutzt werden kön...