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Grunderwerbsteuer | Befreiung von gemischten Schenkungen und Schenkungen unter einer Auflage
Durch das Erbschaftsteuerreformgesetz ist § 25 ErbStG aufgehoben worden. Die Vorschrift findet danach für Erwerbe, für die die Schenkungsteuer nach dem entstanden ist, keine Anwendung mehr. Aufgrund des Wegfalls des § 25 ErbStG ist es nunmehr nach dem grunderwerbsteuerrechtlich nicht mehr erforderlich, bei Schenkungen unter einer Duldungsauflage danach zu differenzieren, ob eine Last (Auflage) nach § 25 Abs. 1 ErbStG abzugsfähig ist oder nicht. Ebenso wie bei Schenkungen unter einer Leistungsauflage gehört jetzt auch bei Schenkungen unter einer Duldungsauflage der Wert der Auflage stets zur grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung.