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BFH  - X R 12/09 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 4 Abs 4a

Rechtsfrage

Berücksichtigung von Verlusten im Rahmen des § 4 Abs. 4a EStG: Sind bei der Berechnung der nach § 4 Abs. 4a EStG hinzuzurechnenden Schuldzinsen - entgegen dem (BStBl I 2000, 588, Tz. 11-15) - Verluste bei der Feststellung der Überentnahmen nicht zu berücksichtigen, weil sie im Gesetz nicht aufgezählt sind? - Verfassungswidrigkeit der Vorschrift wegen Verstoßes gegen das objektive Nettoprinzip und das Bestimmtheitsgebot?

Betriebsausgabe; Schuldzinsen; Überentnahme; Verfassung; Verlust

Fundstelle(n):
RAAAD-19377

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