Wahlrecht zwischen 1%-Regel und Fahrtenbuch-Methode
Leitsatz
Führt der Steuerpflichtige ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, so kann er gleichwohl für die Besteuerung der Privatfahrten wählen
zwischen der sog. 1%-Regel und der Ermittlung aufgrund des Fahrtenbuches. Dabei ist er an die bei Einreichung der Steuererklärung
erklärte Wahl nicht gebunden, soweit der Steuerbescheid verfahrensrechtlich noch änderbar ist (gegen Tz. 4 des BStBl 2002 Teil 1 S. 148).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStZ 2009 S. 183 Nr. 6 EFG 2009 S. 457 Nr. 7 KÖSDI 2009 S. 16474 Nr. 5 DAAAD-19172
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