Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Thüringer FG Urteil v. - 2 K 271/07

Gesetze: StromStG § 9 Abs. 1 Nr. 3, StromStG § 2 Nr. 2

Mehrere in einem Gebäude errichtete Kraft-Wärme-Kopplungsaggregate stellen in ihrer Gesamtheit eine Anlage i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG dar

Leitsatz

1. Der Begriff der „Anlage” in § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG ist im Einklang mit dem (III A 1 – V 4250 – 9/04) zu verstehen als Oberbegriff für die Sachgesamtheit von einzelnen technischen Objekten, die in ihrer Gesamtheit der Stromerzeugung dienen. Die einzelnen Module eines in einem Gebäude betriebenen Blockheizkraftwerks (BHKW) mit drei Aggregaten zur gekoppelten Erzeugung von Strom und Wärme sind danach keine eigenständig zu beurteilenden Anlagen i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG, sondern Bestandteile einer einzigen Stromerzeugungsanlage.

2. Der Verzicht auf eine eigenständige Definition des Anlagenbegriffs im StromStG zwingt nicht zu der Annahme, dass die gesetzliche Nennleistungsgrenze für jedes Modul eines BHKW gilt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 938 Nr. 15
FAAAD-19154

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen