Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 10 K 1810/08 Kg
Gesetze: EStG § 62
VO 1408/71/EWG Art. 4 Abs. 1 Buchstabe h
VO 1408/71/EWG Art. 13 Abs. 1 Satz 1
VO 1408/71/EWG Art. 13 Abs. 2 Buchstabe a
VO 1408/71/EWG Art. 14 Nr. 1 Buchstabe a
Anhang I Teil I E
Anspruch eines polnischen Staatsangehörigen auf Zahlung von Kindergeld
Leitsatz
Ein für weniger als 12 Monate von seinem polnischen Arbeitgeber in das Inland entsandter polnischer Staatsbürger, der ausschließlich
in Polen sozialversicherungspflichtig ist, unterliegt gemäß Art. 14 Nr. 1 Buchstabe a VO (EWG) 1408/71 den Rechtsvorschriften
Polens über soziale Sicherheit und damit nach Art. 4 Abs. 1 Buchstabe h VO (EWG) 1408/71 auch den polnischen Vorschriften
über das Kindergeld.
Deutsches Kindergeldrecht ist mangels eines Anwendungsbefehls zugunsten des nationalen Rechts in §§ 62 ff. EStG auch nicht
subsidiär anwendbar, wenn nach der VO (EWG) 1408/71 das Recht eines anderen Mitgliedstaats anwendbar ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): UAAAD-19149
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