Arbeitshilfe - Stand: 16.12.2009

Geänderter Lotteriesteuerbescheid: Lotteriesteuer 2004 für die Rubbelloslotterie "Goldlos" - Mustereinspruch

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Bemessungsgrundlage für Lotteriesteuer:

Unterliegen Freilose (Promotionlose), die eine neue Gewinnchance für den Spieler eröffnen, der Lotteriesteuer?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
LAAAD-19139