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Berücksichtigung eines unentgeltlichen Nutzungsrechts beim Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts
Der (= Kurzinfo StuB 2008 S. 729) im Anschluss an das Urteil vom – II R 27/02 (BStBl 2004 II S. 179) entschieden, dass die Berücksichtigung einer Belastung aus einem (teil-)unentgeltlichen Nutzungsrecht im Rahmen des Nachweises eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 146 Abs. 7 BewG a. F. nicht zur Feststellung eines niedrigeren Grundbesitzwerts führen kann.
Mit der amtlichen Veröffentlichung des werden die Erlasse vom (BStBl I S. 272), nach denen die Rechtsgrundsätze des Urteils vom – II R 27/02 nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden sind, in Übereinstimmung mit den obersten Finanzbehörden der anderen Länder aufgehoben.