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FG Köln 3.9.2008 3 K 6985/99, IWB 8/2009 S. 1390

Allgemeines | Kindergeld; zur Kindergeldberechtigung bei gestattetem oder geduldetem Aufenthalt

▶ Urteil: (1) Die Bindungswirkung eines Ablehnungsbescheids in Kindergeldsachen beschränkt sich auf die Zeit bis zum Ende des Monats seiner Bekanntgabe. (2) Kindergeld ist auch für „Altfälle” nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen des § 62 Abs. 2 EStG zu gewähren (EFG 2009 S. 197).

▶ Hinweis: Im Streit war der Aufenthaltsstatus der Klin. Die Klin. reiste im September 1997 in die Bundesrepublik ein. In einem Registrierschein des Bundesverwaltungsamtes wurde die Klin. als „Abkömmling eines Spätaussiedlers” i. S. von § 7 Abs. 2 BVFG qualifiziert. Ihr wurde zunächst Kindergeld für ihre drei Kinder gewährt, allerdings vorläufig gem. § 165 Abs. 2 AO, abhängig davon, dass der Status als Spätaussiedlerin/Vertriebene festgestellt und nachgewiesen wird. Anfang 1999 stellte sich heraus, dass die Anerkennung der Klin. als Spätaussiedlerin verwei...