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Allgemeines | Geschäftsbeziehung i. S. von § 1 Abs. 1 und 4 AStG a. F. (seit VZ 2008 Abs. 5)
▶ Gerichtsbescheid: (1) Eine Geschäftsbeziehung (§ 1 Abs. 1 und 4 AStG a. F.) zu einer nahestehenden Person liegt nicht vor, wenn dem grenzüberschreitenden Vorgang nicht ein Leistungsaustauschverhältnis, sondern eine im Gesellschaftsverhältnis begründete Beziehung zugrunde liegt. (2) Eine solche durch das Gesellschaftsverhältnis begründete Beziehung ist gegeben, wenn eine Gesellschaft ihren ausländischen Enkelgesellschaften zinslose Lieferkredite gewährt, weil die Enkelgesellschaften aufgrund zu geringer Eigenkapitalausstattung zur Aufrechterhaltung ihrer Geschäftstätigkeit auf die Zuwendung von Mitteln angewiesen sind (EFG 2009 S. 226).
▶ Hinweis: Die Klin., eine GmbH & Co. KG, hielt über eine Holding-GmbH zwei Enkelgesellschaften, die X-Canada Inc. und die X-S.A. Ltd. Südafrika. Die beiden Enkelgesellschaften waren nur mit ei...BStBl 2002 II S. 720