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NWB direkt Nr. 17 vom Seite 467

Steuerbefreiung des eigengenutzten Einfamilienhauses

Reinhard Stöckel

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB HAAAD-18660 Für Erbfälle nach dem kann ein Antrag auf rückwirkende Anwendung des neuen Erbschaftsteuerrechts nach Art. 3 ErbStRG von Vorteil sein, wenn zum steuerpflichtigen Erwerb ein Familienhaus gehört, das zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Für steuerfreie Familienwohnheime ist die anteilige Erbschaftsteuer zurückzuerstatten. Die Steuerfreiheit von Einfamilienhäusern ist verfassungsrechtlich bedenklich, da diese Freistellung zusätzlich zum persönlichen Freibetrag gewährt wird.

Wahlrecht

[i]Art. 3 ErbStRGErben, Vermächtnisnehmer und sonst von Todes wegen Bedachte, für deren Erwerbe die Steuer nach dem und vor dem Inkrafttreten des neuen Rechts entstanden ist, können wählen, [i]Anträge bis 30. 6. 2009 beim Erbschaftsteuerfinanzamt stellenob ihr Erwerb schon nach dem neuen Recht besteuert werden soll. Die Option zum neuen Recht setzt einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Erbschaftsteuerfinanzamt voraus. Der Bundesrat fordert, die Antragsfrist um sechs Monate bis Ende 2009 zu verlängern (vgl. Entwurf eines Bürgerentlastungsgesetzes, BR-Drucks. 168/1/09). Im Falle eines Verstoßes gegen die Verschonungsvoraussetzungen der Nachversteuerung ist ein Widerruf ausgeschlossen.

Gewinner der Option

[i]Voraussetzungen für die Freistellung des eigengenutzten FamilienheimsDas Ausüben der Option ist für alle Er...