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FG Münster Urteil v. - 4 K 4113/07 Kg EFG 2009 S. 357 Nr. 5

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a

Kindergeld: Trainee-Programm bei einem Verlag Berufsausbildung

Leitsatz

1) Eine praktische Tätigkeit, die ausbildungswillige Kinder vor Annahme einer vollbezahlten Beschäftigung gegen geringe Entlohnung absolvieren, z.B. ein Volontariat, ist grundsätzlich als Berufsausbildung anzuerkennen.

2) Absolviert ein Kind nach Abschluss eines Hochschulstudiums in den Fächern Germanistik, Anglistik und Wirtschaftswissenschaft bei einem Verlag gegen geringe Entlohnung ein Trainee-Programm, bei dem das Kind alle, den angestrebten Beruf berührende Sachbereiche durchläuft, liegt eine Berufsausbildung vor.

Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 357 Nr. 5
KAAAD-18899

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