Kindergeld: Trainee-Programm bei einem Verlag
Berufsausbildung
Leitsatz
1) Eine praktische Tätigkeit,
die ausbildungswillige Kinder vor Annahme einer vollbezahlten
Beschäftigung gegen geringe Entlohnung absolvieren, z.B. ein Volontariat,
ist grundsätzlich als Berufsausbildung anzuerkennen.
2) Absolviert ein Kind nach Abschluss
eines Hochschulstudiums in den Fächern Germanistik, Anglistik und
Wirtschaftswissenschaft bei einem Verlag gegen geringe Entlohnung ein
Trainee-Programm, bei dem das Kind alle, den angestrebten Beruf berührende
Sachbereiche durchläuft, liegt eine Berufsausbildung vor.
Fundstelle(n): EFG 2009 S. 357 Nr. 5 KAAAD-18899
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