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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 4 K 12315/06 EFG 2009 S. 761 Nr. 10

Gesetze: EStG § 35a

Aufwendungen für die Grabpflege als haushaltsnahe Dienstleistung

Leitsatz

  1. Der Wortlaut des § 35a EStG stellt auf die Erbringung einer Dienstleistung (einer Tätigkeit) im Haushalt des Stpfl. ab.

  2. Zur Bestimmung des Begriffs der hauswirtschaftlichen Tätigkeit ist auf die Verordnung über die Berufsausbildung zum Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin vom (BGBl I 1999, 1495) zurückzugreifen.

  3. Zum Berufsbild eines Hauswirtschafters/einer Hauswirtschafterin zählen weder Garten- noch Grabpflege. Beides ist dem Begriff der hauswirtschaftlichen Tätigkeit im eigentlichen Sinne nicht zuzuordnen.

Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 1060 Nr. 17
EFG 2009 S. 761 Nr. 10
QAAAD-18897

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