Vorsteuerberichtigungszeitraum für Fütterungs- und Lüftungsanlagen eines Schweinestalls
Leitsatz
Zu den Voraussetzungen einer Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG.
Bei Grundstücken einschließlich ihrer wesentlichen Bestandteile tritt an die Stelle des Zeitraums von 5 Jahren ein solcher
von 10 Jahren.
Die Fütterungs- und die Lüftungsanlage eines Schweinestalls unterliegen dem 10-jährigen Berichtigungszeitraum, da es sich
bei ihnen um wesentliche Bestandteile des Grund und Bodens handelt, die der Zweckbestimmung eines Schweinestalls als Gebäude
entsprechen.
Die Zuordnung der Fütterungs- und Lüftungsanlage auf nationaler Ebene zum Gebäude und damit zum Grundstück widerspricht nicht
der 6. EG-Richtlinie.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2009 S. 800 Nr. 10 MAAAD-18894
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