Zu den Anforderungen an Rechnungen nach §§ 14, 14a UStG.
Einem Stpfl. kann nicht zugemutet werden, sich in FÄ danach zu erkundigen und jeweils darüber zu vergewissern, in welcher
Form die Steuernummern vergeben werden.
Mit der Vorlage der Gewerbeanmeldung eines Geschäftspartners hat der Stpfl. i.d.R. das Zumutbare getan, um sich hinsichtlich
des Bestehens des Geschäftspartners zu vergewissern.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2009 S. 1069 Nr. 17 EFG 2009 S. 798 Nr. 10 KÖSDI 2009 S. 16559 Nr. 7 SAAAD-18892
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