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FG Köln Urteil v. - 14 K 1793/08 EFG 2009 S. 847 Nr. 11

Gesetze: Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom (VO (EWG) 1408/71) Art. 1 Buchstabe a EStG § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Kindergeld:

Anspruch auf Kindergeldzahlung; Ausschlussgrund gem. § 65 Abs. 1 EStG

Leitsatz

Kindergeld wird nicht gezahlt, wenn gem. § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG Leistungen im Ausland gewährt werden bzw. zu zahlen wären. § 65 EStG findet nur dann Anwendung, wenn die Vorschriften der vorrangig anwendbaren VO (EWG) 1408/71 nicht eingreifen. Die VO gilt grundsätzlich auch für Selbständige (Art. 1 Buchstabe a, Art. 2 und Art. 73 der EU-VO Nr. 1408/71), die gegen mindestens ein Risiko der Sozialversicherung versichert sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 847 Nr. 11
RAAAD-18888

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