Arbeitshilfe - Stand: 18.07.2012

Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG im Veranlagungszeitraum 2001 - Berücksichtigung von Überentnahmen oder Unterentnahmen aus Jahren vor 1999 - Mustereinspruch

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Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG im Veranlagungszeitraum 2001 wegen getätigter Überentnahmen. Auslegung und Anwendung des § 52 Abs. 11 EStG i.d.F. des StÄndG 2001 hinsichtlich zu berücksichtigender Unter- und Überentnahmen der Vorjahre; verfassungswidrige Rückwirkung und Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NAAAD-18846