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NWB Nr. 17 vom Seite 1274

Die Mitbestimmung und wie man sie vermeidet

Recht der Arbeitnehmervertretung

Dr. Rüdiger Werner

Das deutsche System der unternehmerischen Mitbestimmung der Arbeitnehmer ist weltweit einmalig. In Deutschland existieren bis zu 3.500 Unternehmen, deren Aufsichtsräte zu einem Drittel mit Arbeitnehmervertretern besetzt sind. Ca. 750 Unternehmen unterfallen der erheblich weitergehenden paritätischen Mitbestimmung. Obwohl die entscheidenden Schlachten in diesem Bereich wohl geschlagen sind, stehen Teile der Wirtschaft der Mitbestimmung nach wie vor sehr kritisch gegenüber. Insbesondere Tendenzen zur europaweiten Vereinheitlichung des Gesellschaftsrechts durch Angleichung von Rechtsnormen und Schaffung europäischer Rechtsformen wie der europäischen Aktiengesellschaft (SE) haben dazu geführt, dass das deutsche System der Mitbestimmung zunehmend erodiert. Dies soll Anlass sein, einen Überblick über das deutsche System der Mitbestimmung und die Möglichkeiten ihrer Vermeidung zu geben.

I. Das System der unternehmerischen Mitbestimmung

Mitbestimmung im Unternehmen bezeichnet die rechtlich institutionalisierte Beteiligung der Arbeitnehmer an der unternehmerischen Planung und Entscheidung.

1. Grundlagen

[i]Verankerung im AufsichtsratDie Mitbestimmung gewährt den Vertretern der Arbeitnehm...