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Erbrecht | Maßgeblichkeit des Niederstwertprinzips bei ausgleichspflichtiger Grundstücksschenkung
Auch für die Berechnung des Grundstückswerts einer ausgleichspflichtigen Grundstücksschenkung unter Nießbrauchsvorbehalt gilt das Niederstwertprinzip (§ 2325 Abs. 2 Satz 2 BGB), d. h. es ist zu prüfen, ob das Grundstück ohne Berücksichtigung des vorbehaltenen Nießbrauchs im Zeitpunkt der Umschreibung im Grundbuch weniger wert war als im Erbfall. Dabei ist ein Vergleich vorzunehmen, bei dem der Wert des Grundstücks zum Zeitpunkt der Schenkung inflationsbereinigt auf den Zeitpunkt des Erbfalls umgerechnet werden muss. Ergibt sich hiernach die Maßgeblichkeit des Grundstückswerts zum Zeitpunkt des Erbfalls, kommt zwar der dem Erblasser vorbehaltene Nießbrauch nicht als Wertminderung der Schenkung in Betracht, wohl aber die vom Grundstücksübernehmer eingegangene Verpflichtung zur Zahlung einer Leibrente, deren Berechn...