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Einkommensteuer | Anwendungszeitpunkt der Gesetzesänderung zur Anhebung des Förderhöchstbetrags
Durch Gesetzesänderung wurde der Förderhöchstbetrag der Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen im Haushalt von 600 € auf 1.200 € angehoben (§ 35a EStG i. d. F. des Gesetzes zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmepakets „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung” v. , verkündet zum (BGBl 2008 I S. 2896), geändert durch das Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen v. , verkündet zum (BGBl 2008 I S. 2955). Nach § 52 Abs. 50b Satz 5 EStG gilt die Neuregelung erstmals für Aufwendungen, die im Veranlagungszeitraum 2009 geleistet und deren zugrunde liegenden Leistungen nach dem erbracht worden sind. Entgegenstehenden Auffassungen, wonach die Anhebung des Förderhöchstbetrags aufgrund einer „Gesetzespanne” bereits ab dem Veranlagungszeitraum 2008 Anwendung [i]NWB 2009 S. 763finde, ist – s...